WILLKOMMEN BEIM NC

Das MusikZentrum Hannover steht vor dem Aus

MuZe muss bleiben!

logo muze(30.12.2023) Wie das Musikzentrum Hannover (MuZe) vor wenigen Wochen über die Presse mitteilte, droht ihm zum Ende 2024 das Aus. Grund dafür ist, dass die Mietverträge mit dem Eigentümer des Geländes in Vahrenwald – einer anonymen Hedgefondgesellschaft mit Sitz auf der englischen Kanalinsel Guernsey – nicht über den 31. Mai 2025 hinaus verlängert wurden.

Das MuZe ist für die Region Hannover ein wichtiges Proben- und Veranstaltungszentrum der Amateurmusikszene, welches neben einigen Rockmusikprojekten u.a. auch die Fête de la musique in Hannover betreut. Dazu ist das MuZe Ausbildungsstätte für mehr als 50 Menschen in Kreativberufen und Berufen der Veranstaltungsbranche.

Auch wenn hier in erster Linie die Landeshauptstadt Hannover betroffen ist, könnte sich ein derartiges Szenarium durchaus in anderen Städten Niedersachsens wiederholen, da viele niederschwellige Kulturprojekte aus Kostengründen in ehemaligen Fabrik- oder Industriehallen ansässig sind. Deshalb unsere Bitte: Zeigen Sie sich solidarisch mit dem MuZe und unterzeichnen die Petition, die auf der Plattform linkOpenPetition zu finden ist.

Weitere Informationen zum linkMusikzentrum Hannover.

In eigener Sache

OVERSO – bitte Chorleitungen eintragen

logo overso(30.12.2023) Es fällt uns in der Geschäftsstelle bei Recherchen in OVERSO immer wieder auf, dass viele Chöre ihre Chorleitungen nicht eingetragen haben. Das ist wirklich schade, denn viele Informationen, die wir in unserem Newsletter veröffentlichen, sind auch für diese Personengruppe interessant und wichtig, wie z.B. Fort- und Weiterbildungen. Deshalb unsere Bitte an Sie: Tragen Sie doch bei der nächsten Bearbeitung Ihres OVERSO-Eintrags Name und E-Mail-Adresse Ihrer Chorleitung nach – wir wollen weder etwas verkaufen noch sonstige unmoralische Angebote machen, sondern schlicht und einfach informieren (s.o.).

Danke!

Kürzung von Fördermitteln für 2024 abgewendet

2,6 Mio. € für die Musik in Niedersachsen

logo lmr nds(17.11.2023) Die musikalischen Initiativen und vor allen Dingen die Musikschulen in Niedersachsen können sich für 2024 über zusätzliche Landesmittel in Millionenhöhe aus der sogenannten politischen Liste freuen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben damit zusätzliche Schwerpunkte in Sachen Musik gesetzt. Der Landesmusikrat Niedersachsen begrüßt die Entscheidung, die Anliegen der von ihm vertretenen Mitgliedsverbände zu fördern.

So erhält der Landesmusikrat Niedersachsen die dringend benötigten 100.000 Euro an zusätzlichen Weiterleitungsmitteln für die Amateurmusik. Damit sind die Projekte der Chöre, Orchester, Bands, aber auch Spielmannszüge im Land Niedersachsen für ein weiteres Jahr gesichert. Darüber hinaus geht an die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Rock eine Förderung in Höhe von 200.000 Euro. Der Landesverband niedersächsischer Musikschulen e.V. erhält 2 Millionen Euro. Das Musikförderungsprogramm „Wir machen die Musik“ erhält zusätzliche 300.000 Euro.

Lothar Mohn, Präsident des Landesmusikrats Niedersachsen, begrüßt ausdrücklich diese Anerkennung der musikalischen Initiativen im Land: „Wir freuen uns sehr, dass das Engagement der Amateurmusikverbände weiterhin gewürdigt wird. Allerdings kann diese einmalige Absicherung über die politische Liste nur ein erster Schritt sein. Die Förderung der Musikkultur im Land muss verstetigt werden, damit sie weiterhin vielfältig und lebendig bleibt.”

Vizepräsident Prof. Michael Gudenkauf ergänzt: „Die Forderungen der Lister Resolution der über 50 Mitgliedsverbände im Landesmusikrat nach auskömmlicher Förderung des niedersächsischen Musiklebens wurden gehört. Wir danken den Fraktionen und allen Abgeordneten, die sich für die Belange unserer Mitgliedsverbände stark gemacht haben. Damit erleben wir in Niedersachsen einen guten ersten Schritt. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Forderungen der Lister Resolution zu erreichen und zu verstetigen."

Dieser Erfolg ist vor allem auf das Zusammenwirken der Verbände in Absprache unter dem Dach des LMR zurückzuführen – die Verbände, so auch der NC, haben eigene politische Arbeit und Pressearbeit betrieben, aber immer im Geist des Miteinander und in Kooperation mit dem LMR.

Anmeldestart zur chor.com 2024 in Hannover

Auf- und Umbrüche – neue Perspektiven für die Chormusik

chorcom2024(06.11.2023) Vom 26. bis 29. September 2024 lädt der Deutsche Chorverband mit der chor.com in Hannover die Vokalmusikszene erneut dazu ein, sich bei Workshops, Masterclasses, Konzerten und im Forum zu begegnen und gemeinsam neue Ideen zu entwickeln. Eine Anmeldung zum großen Branchentreff ist ab sofort möglich.

Die chor.com ist Fortbildung, Konzertfestival und Ausstellermesse in einem und eröffnet damit üblicherweise im Zwei-Jahres-Rhythmus eine Plattform für den Austausch aller Akteur:innen der Chorszene. Für Chorleiter:innen Musikpädagog:innen, Kirchenmusiker:innen, Chormanager:innen, Komponist:innen und Sänger:innen sowie alle anderen an Vokalmusik Interessierten bietet sie an vier Tagen rund 150 Workshops, Masterclasses und Reading Sessions für alle vokalmusikalischen Genres, Ensembleformen und Leistungsstufen.

Die siebte Ausgabe der chor.com, die 2024 zum zweiten Mal unter der Künstlerischen Leitung von Stephan Doormann steht, wird einen besonderen Fokus auf „Auf- und Umbrüche – neue Perspektiven für die Chormusik“ legen. „Wir leben in besonderen, herausfordernden Zeiten, die man durchaus als Umbruchsituation beschreiben kann“, erläutert Stephan Doormann die Hintergründe dieser Schwerpunktsetzung. „Das ist auch in der Chorszene wahrnehmbar. Neben Besorgnis spüre ich hier vor allem eine große Lust, Veränderungen als Chance zu begreifen, um neue Wege zu gehen und Wandlungsprozesse aktiv und innovativ mitzugestalten“, so Doormann weiter. „Diese neuen Wege wollen wir besonders beleuchten.“

Entsprechend soll bei der chor.com 2024 der Fokus darauf gerichtet werden, was in der Chorlandschaft aktuell geschieht und welche Möglichkeiten es darüber hinaus noch geben kann. So werden viele Veranstaltungen zu Themen rund um Improvisation, Digitalisierung, neue Konzertformate und Konzepte von Chorleitung, neue Chormusik und mehr angeboten. Als Dozent:innen und Ensembles werden unter anderem Anne Kohler, Lone Larsen, Howard Arman, Ludwig Böhme, Oliver Gies, Frieder Bernius, Jim Daus Hjernøe, María Guinand, Voces8, der schwedische Kammerchor VoNo, der Windsbacher Knabenchor, der Jazzchor Freiburg, Vivid Voices, der Mädchenchor Hannover, die ffortissibros und das Voktett Hannover mit dabei sein. Die Veröffentlichung des Gesamtprogramms erfolgt im Mai 2024.

Alle Infos und Anmeldung unter linkwww.chor.com.

www.frag-amu.de

Das neue Lexikon der Amateurmusik

frag amu(28.04.2023)  Wer Fragen zu Vereinsgründungen hat, zum Steuer- oder Urheberrecht hat, der fragt Amu – das schlaue Füchslein der Amateurmusik. Amu weiß alles, was nicht zur Musik selbst gehört, aber für das Amateurmusizieren wissenswert ist.

Bei linkfrag-amu.de gibt es bereits viele verschiedene Kategorien mit Artikeln. Weitere Artikel kommen laufend hinzu. In der Suchfunktion können Sie Suchbegriffe oder Ihre Frage an Amu eingeben. Amu wird Ihnen dazu passende Artikel vorschlagen.

Hinter frag-amu.de steht der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO), der Dachverband der Amateurmusik in Deutschland. Zusätzlich werden die durch das Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK erarbeiteten Inhalte für die digitale Wissens- und Informationsvermittlung an die Basis zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Corona-Pandemie beantwortet Amu verlässlich die aktuellen Fragestellungen, so dass ein Mehrwert für alle Musik-Ensembles entsteht.

Sämtliche Artikel wurden von Fachleuten geschrieben und werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Nutzen Sie die Kommentarfunktion oder unser Kontaktformular, um Amu weitere Fragen zu stellen, Anregungen zu geben oder sich zusätzliche Artikel zu wünschen.

Die Programmierung von frag-amu.de wurde im Rahmen des Projekts „Die Verantwortlichen #Digital“ der Akademie für Ehrenamtlichkeit aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und der Robert-Bosch-Stiftung gefördert. Der Betrieb und die Redaktion der Plattform werden gefördert von der Beauftragten für Kultur und Medien im Rahmen von NEUSTART KULTUR.

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Transparenzregister

Erleichterungen für gemeinnützige Vereine

(11.06.2021)  Die seit 2017 bestehende Beitragspflicht für die Verwaltung des Transparenzregisters wird verändert. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 beschlossen, das umstrittene Transparenzregister anzupassen.

Die Anpassungen

Die rückwirkende Zahlungsaufforderung wird zwar nicht gestoppt, allerdings wurden folgende Änderungen beschlossen:

  • Für eine Übergangszeit bis 2023 soll es eine erleichterte Befreiung von der Zahlungspflicht geben.
  • Ab dem Jahr 2024 soll ein Antrag für die Gebührenbefreiung nicht mehr notwendig sein.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO), sowie u.a. der Deutsche Olympische Sportbund, das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement und der Deutschen Kulturrat hatten sich für eine Vereinfachung der bürokratischen Regelungen im Kontext des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG) eingesetzt.

Zentrales Anliegen des Protests war, eine automatische Eintragung in das Transparenzregister und eine vereinfachte Gebührenbefreiung für die vielen gemeinnützigen Vereine im Bereich der Amateurmusik zu erwirken. Die errungene Lösung bedeutet für die ehrenamtlich und vereinsgetragene Amateurmusik eine große Entlastung.

Welche konkreten Folgen ergeben sich?

Für das Jahr 2024 ist die Umsetzung eines „Zuwendungsempfängerregisters“ geplant, welches die steuerbefreiten Vereinigungen auflisten soll. Ziel ist eine Verknüpfung von Registern und Finanzämtern. Der Freistellungsbescheid soll hier automatisch hinterlegt werden. Vereine werden dann automatisch ins Transparenzregister aufgenommen und müssen nur die sich ergebenden Änderungen kommunizieren. Außerdem trägt der Bund die Registergebühren für befreite gemeinnützige Vereine.

Für die Zeit bis zur Umsetzung eines Zuwendungsempfängerregisters konnten folgende Erleichterungen erzielt werden:

  • Es muss pro Verein noch eine einmalige Antragstellung auf Befreiung der Gebühren bis zum Jahr 2024 erfolgen, wobei es sich hier um eine vereinfachte Art der Antragsstellung handeln soll.
  • Die Vereine werden vom Bundesanzeiger Verlag angeschrieben und um Bestätigung der Gemeinnützigkeit gebeten, eine Übersendung von Nachweisen entfällt.

Durch den verbandsübergreifenden Protest an dem großen Aufwand für die Gebührenbefreiung konnte somit eine bürokratiearme Lösung geschaffen werden: Eine formlose Versicherung ersetzt den bis dato notwendigen Nachweis der Gemeinnützigkeit durch den Freistellungsbescheid.